Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Angebot:
Preisangebote werden in Euro angegeben und sind bis zur Bestätigung durch mich freibleibend. Alle Preisangaben sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Im Angebot sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, keine Sorten- oder Etappenaufschläge enthalten. Bei Lohn- und Materialpreisänderungen behalte ich mir auch nach Vertragsabschluß entsprechende Preisberichtigungen vor. An Stelle einer schriftlichen Bestätigung kann die ausgestellte Rechnung treten.

2. Auftragserteilung:
Die Auftragserteilung ist für den Besteller sofort verbindlich, gleich, ob sie telefonisch, mündlich oder schriftlich erfolgt. Ein Auftrag gilt als erteilt, auch wenn der Anlieferungstermin noch nicht festgelegt werden kann, aber eine Reservierung von Produktions-Kapazität vorgesehen werden muss.

3. Lieferung und Lieferzeit:
Soweit Liefertermine nicht vereinbart sind, werden diese der Auftragslage entsprechend festgelegt. Der Lauf einer vereinbarten Lieferzeit beginnt frühestens am 2. Werktage nach Erhalt des letzten Bogenteiles. Sollte die Anlieferung der Rohbogen unterbrochen werden, befreit mich dieses von der vereinbarten Lieferzusage. Gerate ich nachweisbar durch eigenes Verschulden in Verzug (durch Maschinenschaden bedingte Störungen ausgeschlossen), so kann der Besteller im Schadensfalle eine Entschädigung von höchstens 1/2 vom Hundert des Preises der rückständigen Lieferung für jede volle Woche der Verspätung, keinesfalls aber mehr als fünf vom Hundert des Rechnungswertes der rückständigen Lieferung insgesamt beanspruchen. Weitergehende Forderungen des Bestellers sind ausgeschlossen.

4. Anlieferung:
Vom Besteller zu liefernde Rohmaterialien, insbesondere Druckbogen, sind unter Angabe der Menge frei vom Anrecht Dritter, frei Hausrampe auf eigene Gefahr anzuliefern. Die Bogen sind rechtwinklig und glatt aufgestoßen mit ausreichenden Signatur- und Flattermarken zu versehen. Der Druck muss wisch- und scheuerfest ausgetrocknet sein und das Papier ohne Spannungen plan liegen. Prägeähnliche Drucke am oder im Bruch müssen vermieden werden. Bei lackierten oder mit Folien kaschierten Papieren und Kartonen müssen die genaue Bezeichnung des zur Veredelung verwendeten Materials angegeben und diese Bogen gegebenenfalls eingeschlossen sein.

5. Zuschuss:
Der Verarbeitungszuschuss beträgt je nach Höhe der Druckauflage und Material3-6%, bei Aufarbeiten in mehreren Bindequoten kann dieser entsprechend überschritten werden. Für bedruckte Vorsätze, Bilder, Karten und der gleichen ist ein entsprechend höherer Verarbeitungszuschuss zu gewähren. Ich bin nicht verpflichtet, angelieferte Rohmaterialien, insbesondere Druckbogen, auf Beschaffenheit und Menge zu überprüfen. Irgendwelche Ansprüche hieraus werden ausdrücklich abgelehnt. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Anzahl der gelieferten Menge gilt der festgestellte Zählerstand der Maschinen. Wenn die Nachprüfung vom Auftraggeber verlangt wird, so sind hierüber besondere Vereinbarungen zu treffen. Sind die übergebenen Rohmaterialien, insbesondere Druckbogen, zu knapp bemessen und bleiben infolgedessen Exemplare der Auflage unvollständig, so werden diese unvollständig geliefert und wie vollständige Exemplare berechnet.

6. Muster usw.:
Muster gelten nur als ungefähre Grundlage; Gewähr für die Genauigkeit kann nur im Rahmen gewerbeüblicher Anforderungen übernommen werden. Muster und Entwürfe, die auf Verlangen hergestellt worden sind, werden zu den Herstellungskosten berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Recht der Vervielfältigung bleibt bei mir, das angefertigte Muster muss bei Auftragserteilung als Unterlage zur Verfügung gestellt werden. Vorabauflagen werden wie Muster behandelt und gesondert berechnet. Zur Herstellung benötigte Vorrichtungen und Werkzeuge, insbesondere Klischees, Stanzen und Elektroden bleiben mein Eigentum, wenn sie nicht gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt sind.

7. Verpackung:
Verpackung aus Papier, Folie oder Pappe wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Verpackt wird, wenn nichts anderes vereinbart ist, nach meinem Ermessen in handliche Pakete. Abweichungen von dieser Regel bedingen einen Preisaufschlag.

8. Ausschuss und Abfälle:
Ausschuss und Abfälle von Rohmaterialien aller Art stehen mir zu. Ich bin berechtigt, für Ausstellungs- und Archivzwecke je nach Höhe der Auflage 2-5 Belegexemplare zu behalten.

9. Beanstandungen:
Beanstandungen der Lieferung oder Rechnung müssen innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Sendung schriftlich erfolgen. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Kleine Farbabweichungen berechtigen ebenfalls nicht zur Beanstandung. Bei berechtigten Beanstandungen bleibt Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorbehalten. Weitergehende Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Ich hafte nur bei eigenem Vorsatz und grober Nachlässigkeit und nur bis zur Höhe der Auftragssumme für die buchbinderische Leistung. Für Mängel der von mir beschafften Rohmaterialien und deren Folgen hafte ich nur, sofern die Mängel bei gewerbsüblicher Sorgfalt während der Verarbeitung hätten bemerkt werden müssen. Für Verschulden meines Personals oder sonstiger Personen, deren sich die Binderei zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bedient, haftet die Binderei nur nach Maßgabe §831 BGB. Sofern Defekte oder Remittenden dem Auftraggeber entstehen, haftet die Buchbinderei nicht, wenn es sich um Druckereifehler wie Schimmelbogen und der gleichen handelt. Porti- und Frachtkosten für Rücksendungen dieser Defekte und Remittenden an den Auftraggeber werden von der Buchbinderei nur dann übernommen, wenn die Anzahl der beanstandeten Defekte 2% der Fertigungsquote übersteigt.

10. Schäden und Verluste:
Ich hafte nicht für Schäden oder Verluste, die fremdes Gut, gleich viel aus welchem Grunde es sich bei mir befindet, durch Diebstahle, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr erleidet. Sollen die mir übergebenen Güter gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden, so hat der Auftraggeber oder Eigentümer die Versicherung auf eigene Kosten selbst zu besorgen. Die Gefahr des Transportes geht bei der Lieferung grundsätzlich ab Werk auf den Empfänger über, auch wenn freie Zulieferung oder Abholung vereinbart oder der Preis frei Haus gestellt wurde. Dieses gilt auch, wenn die Ware auf meinen Fahrzeugen befördert wird. Wird eine Transportversicherung gewünscht, so ist diese von dem Auftraggeber oder Eigentümer rechtzeitig zu besorgen.

11. Zahlung:
Der Rechnungsbetrag ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen abzüglich 2% Skonto oder 30 Tagen ohne Abzug. Annahme von Wechseln oder Schecks behalte ich mir ausdrücklich vor. Ihre Annahme erfolgt im Übrigen nur zahlungshalber und gilt erst nach vollständiger Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Falls ich davon Kenntnis erlange, dass die Erfüllung meines Zahlungsanspruches gefährdet ist, so bin ich berechtigt, Sicherstellungen oder Vorauszahlungen des Rechnungsbetrages zu verlangen und die Lieferung aller bei mir lagernden Bestände des Auftraggebers bis zur Erfüllung dieses Verlangens abzulehnen. Dabei ist es ohne Belang, wann die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Auftraggebers eingetreten ist. Haftungsansprüche aus der Zurückhaltung der Ware oder der zwecks Sicherstellung des Zahlungsanspruches verweigerten Ablieferung sind nicht gegeben.

12. Eigentumsvorbehalt:
Von mir gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum. An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeder Art und den für ihn eingelagerten Waren wird hinsichtlich sämtlicher Forderungen mit der Übergabe ein Pfandrecht sowie ein Zurückbehaltungsrecht bestellt. Forderungen aus der Weiterveräußerung von vorbehaltsbelasteten Waren sowie von solchen Waren, an denen bis zur Auslieferung ein Pfandrecht zustand, werden mir zur Sicherung meiner Forderungen abgetreten.
13.
Mehr- oder Minderlieferung bis 10 Prozent vorbehalten.
14.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Köln.

LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
MEHR- ODER MINDERLIEFERUNG BIS 10 PROZENT VORBEHALTEN. REKLAMATIONEN NUR MÖGLICH INNERHALB 8 TAGEN NACH EMPFANG DER WARE BZW DER RECHNUNG. FÜR MÄNGEL HAFTEN WIR NUR, SOFERN DIE MÄNGEL BEI GEWERBSÜBLICHER SORGFALT WÄHREND DER VERARBEITUNG HÄTTEN BEMERKT WERDEN MÜSSEN. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: INNERHALB 8 TAGEN 2% SKONTO, 30 TAGEN NETTO KASSE. UNSERE LOHNARBEITEN SIND OHNE ABZUG SOFORT NACH ERHALT DER RECHNUNG FÄLLIG. ZAHLUNGS- UND ERFÜLLUNGSORT SOWIE GERICHTSSTAND SIND FÜR BEIDE TEILE KÖLN.